Kirchenmusik im Bistum Eichstätt ...
GEMA, VG Musikedition, Fotokopieren von Noten....
Rechteerweiterung zum Pauschalvertrag mit der GEMA/VG Musikedition
Die Kommunen und der Freistaat übernehmen aufgrund eines Pauschalvertrages mit der GEMA/VG Musikedition die Vergütung und Dokumentation für Notenkopien für alle Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege in Bayern. Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen sind damit auf der „sicheren Seite“ und es erübrigen sich aufwändige Einzelabrechnungen mit der GEMA.
Der Vertrag wird regelmäßig angepasst. Folgend berichten wir über eine Rechteerweiterung:
Für die nachfolgenden Fälle müssen die Einrichtungen und Tagespflegepersonen keine Vergütungen entrichten.
Wie bisher gilt:
- Der Pauschalvertrag umfasst das Kopieren von Noten und Liedtexten von kleinen Werken (max. 5 Min. Spieldauer) und von Teilen von Werken und/oder Ausgaben der Musik (max. 20% des gesamten Werkes und/oder der gesamten Ausgabe).
- Die Kopien müssen durch die Einrichtung/Kindertagespflegeperson von einer Originalausgabe erstellt werden.
- Die Weitergabe der Kopien darf ausschließlich unentgeltlich an die Kinder und/oder deren Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) zu deren alleinigen Gebrauch erfolgen.
Neu ist:
- Der Pauschalvertrag umfasst jetzt auch die Herstellung und Verwendung digitaler Vervielfältigungsstücke (z.B. PDF oder Bilddateien von Noten und Liedtexten).
- Die Kopien (Papier oder digital) dürfen jetzt auch zur öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Aufführung, genutzt werden.
Sehr geehrte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker,
der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA wurde rückwirkend zum 1.1.24 auf kirchliche Institutionen erweitert: Auch kirchliche Träger dürfen jetzt bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen und das auf einer Fläche bis zu 500 qm. Das hilft unseren Pfarreien durchaus z. B. für eintrittsfreie Pfarr- und Kindergartenfeste. Melden muss man nach wie vor, allerdings übernimmt die Kosten der Freistaat.
Konzerte sind in diesem Pauschalvertrag nach wie vor ausgeschlossen.
Nähere Informationen siehe auch:
https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2406-143.php
Die GEMA hat zum 31.12.23 den Pauschalvertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlands gekündigt.
Über die aus dem neuen Vertrag hervorgehenden Regelungen werden unsere Kirchengemeinden sobald als möglich durch unsere Rechtsabteilung informiert.
Bei Fragen zur GEMA wenden Sie sich bitte künftig direkt an unsere Rechtsabteilung unter rechtsfragen(at)bistum-eichstaett(dot)de
VG MUSIKEDITION
Die VG Musikedition regelt das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Noten und Liedtexten. Hier gelten die bestehenden Regeln weiterhin:
Merkblatt über das Kopieren von Musik
Merkblatt der VDD und der Verwertungsgesellschaft VG
Meldebogen zur Vervielfältigung von Noten, Liedern und Liedtexten
Informationen aus erster Hand:
Informationen zur Musiknutzung der katholischen Gemeinden und Einrichtungen
(Formulare, Tarife usw.) auf der Homepage der GEMA:www.gema.de
Internetseite der GEMA: www.gema.de
Internetseite der VG-Musikedition: www.vg-musikedition.de
Verband der Diözesen Deutschlands VDD
Erneuter Hinweis auf das Kopierverbot für Chornoten
Die VG Musikedition behauptete in den vergangenen Monaten öffentlichkeitswirksam, dass in der Katholischen Kirche in großem Umfang illegale Kopien von Chornoten hergestellt würden. Dabei wurden in unzulässiger Weise Angaben der Kirchengemeinden aus der letzten für den Pauschalvertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) durchgeführten Repräsentativerhebung hochgerechnet. In dieser Erhebung haben Pfarreien auch Kopien von Chornoten gemeldet, da sie offenbar irrtümlich davon ausgingen, dass auch diese vom Pauschalvertrag des VDD umfasst seien.
Um keine weiteren Anlässe für diese Kampagne der Musikverlage und der VG Musikedition zu liefern, möchten wir auch unter Hinweis auf das im Jahre 2009 an alle Kirchengemeinden versandte Informationsheft Urheberrecht in der Gemeinde" und die Pauschalverträge des VDD mit der VG Musikedition einschließlich der entsprechenden zugehörigen Merkblätter, noch einmal folgendes klarstellen:
Erlaubt ist:
Nach dem Pauschalvertrag mit der VG Musikedition sind lediglich Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang bei Gottesdiensten, Andachten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen, einschließlich Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen oder Einweihungsfeiern erlaubt und abgegolten.
Im Internet bestehen zudem legale Angebote zum Herunterladen und Vervielfältigen, etwa die Homepage des Mozarteums (http://dme.mozarteum.at) oder die Seite http://imslp.org, auf der entweder urheberrechtsfreie Werke zu finden sind oder genau deklariert wird, welche Nutzungen vom Autor gestattet sind. Sicherheitshalber sollten die gemachten Angaben aber nochmals überprüft werden.
Erlaubt ist auch das Kopieren von nicht neu bearbeiteten Liedern und Liedtexten, deren Urheberrechte abgelaufen sind (70 Jahre nach Tod des Autors bzw. der Autoren).
Beispielsweise wäre „Locus iste" in einer alten Ausgabe erlaubt.
Keine Hefte aus Kopien anfertigen:
Sobald Blätter mit kopierten Liedtexten oder Liedern in irgendeiner Weise fest miteinander verbunden werden (Heftung, Binden mit Schnüren, Ringbuchformen oder ähnliches) ist dies nicht vom Pauschalvertrag gedeckt und daher illegal.
Was keinesfalls erlaubt ist:
Die Berechtigung aus dem Pauschalvertrag umfasst nicht das Anfertigen von Kopien von urheberrechtlich geschützten Chorsätzen oder Instrumentalstücken für (Kirchen)-Chöre, Solisten, Orchester, Bands etc. Soweit solche Stücke, wie oben dargestellt (vgl. Ziffer 1 Abs. 2) nicht bereits frei von Urheberrechten sind, ist das Kopieren ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Verlag, Autor) verboten.
Wir bitten daher alle Verantwortlichen im Erz-/Bistum sowie in Pfarreien, Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen dafür zu sorgen, dass keine geschützten Chornoten oder Instrumentalsätze kopiert werden. Die Pfarrer und Mitglieder der verantwortlichen Gremien machen sich unter Umständen haftbar, wenn sie dies trotz Kenntnis zulassen. Insbesondere bitten wir die Verantwortlichen vor Ort alle Chorleiter und Vorstände der Kirchenchöre ausdrücklich darauf hinzuweisen, nur legal erworbene Chorsätze, Chorbücher und Noten zu verwenden. Viele Verlage haben Einzelexemplare von Chorwerken aus Büchern herausgegeben oder sind auf Nachfrage bereit, Sonderdrucke herzustellen, andere geben gegen eine Gebühr Kopierlizenzen zu Chorsätzen, die nicht als Einzelexemplare erhältlich sind. Die auf diözesaner Ebene verantwortlichen Kirchenmusiker beraten hier gerne.
Denkbar wäre es auch, im Wege der Ausleihe einen entsprechenden Austausch rechtmäßig erworbener Chornoten oder Notenbücher zu organisieren. Hierfür wäre es gut, mit den benachbarten Chören Kontakt aufzunehmen und zu überlegen, ob man ggf. Noten gegenseitig ausleihen kann.
Nähere Informationen erhalten Sie im Amt für Kirchenmusik des Bischöflichen Ordinariates in Eichstätt (08421 50-861 bzw. kirchenmusik(at)bistum-eichstaett(dot)de). Für Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an rechtsfragen(at)bistum-eichstaett(dot)de.
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