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Urkundenbestellung

KirchenmusikerInnen, OrganistInnen, ChorleiterInnen und SängerIinnen, die langjährig kirchenmusikalischen Dienst tun, erhalten auf Antrag der zuständigen Pfarrei eine Dankurkunde, die von Bischof und Domkapellmeister unterzeichnet ist.

Für die Urkundenausstellung gibt es klare Vorgaben:

  • eine Urkunde erhält, wer mindestens 25 Jahre tätig war
  • wenn eine Urkunde für 25 Jahre Tätigkeit ausgestellt wurde, ist die nächste Ehrung erst wieder mit einem Abstand von 15 Jahren möglich, also nach 40-jähriger Tätigkeit
  • ab 40 Jahren ist die Ausstellung weiterer Urkunden im 5-Jahres-Abstand möglich
  • beim Ausscheiden sind generell auch unrunde Zahlen möglich, eine Mindesttätigkeit von 20 Jahren vorausgesetzt
  • bei Urkunden für Chorsänger ist zu beachten, dass Singzeiten in weltlichen Chören nicht angerechnet werden
  • Singzeiten in anderen Kirchenchören werden mit angerechnet

Antragsteller ist grundsätzlich die Pfarrei.

Folgende Angaben werden in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) benötigt:

  • Name, Vorname
  • Ort
  • Art der Tätigkeit:
    ChorleiterIn
    ChorsängerIn
    OrganistIn
    KirchenmusikerIn = OrganistIn und ChorleiterIn
  • Dauer der Tätigkeit
  • Datum der Urkunde (z.B. Tag der Übergabe)


Für eine termingerechte Ausstellung und Übersendung der Urkunde ist ein Vorlauf von mindestens 4 Wochen dringend zu beachten!

Da trotz sorgsamer Verpackung durch das Amt für Kirchenmusik nicht absolut sicher gewährleistet ist, dass die Urkunden nach Postversand unbeschädigt ankommen, ist eine direkte Abholung im Amt für Kirchenmusik empfohlen.

Adresse:
Amt für Kirchenmusik
Domplatz 9
85072 Eichstätt
kirchenmusik@bistum-eichstaett.de