Kirchenmusik im Bistum Eichstätt ...
Vergütungssätze für Kirchenmusiker
Aufgrund der Tariferhöhung haben sich die Vergütungssätze rückwirkend ab dem 01.04.2022 geändert, diese Sätze gelten auch noch für das Jahr 2023:
A-Musiker 38,07 €
B-Musiker 31,73 €
C-Musiker 24,12 €
D-Musiker 22,18 €
E-Musiker 21,98 €
(= Kirchenmusiker ohne abgeschlossene kirchenmusikalische Prüfung)
Diese Sätze sind ein Richtwert, eine Empfehlung (z. B. für Ehrenamtliche oder Freiberufler); sie beinhalten die Vorbereitungszeit, entsprechen also dem mittelbaren und unmittelbaren Dienst.
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung dieser Vergütungssätze.
Dabei gilt jeder Gottesdienst als 1 Dienst, ungeachtet seiner zeitlichen Dauer. Chorproben von mindestens 90 Minuten Länge zählen als 2 Dienste; entsprechend zählen Chorproben mit einer Dauer von weniger als 90 Minuten als 1 Dienst.