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Vergütungssätze für Kirchenmusiker

Aufgrund der Tariferhöhung haben sich die Vergütungssätze rückwirkend ab dem 01.04.2022 geändert, diese Sätze gelten auch noch für das Jahr 2023:

A-Musiker    38,07 €

B-Musiker    31,73 €

C-Musiker    24,12 €

D-Musiker    22,18 €

E-Musiker    21,98 €   
(= Kirchenmusiker ohne abgeschlossene kirchenmusikalische Prüfung)

Diese Sätze sind ein Richtwert, eine Empfehlung (z. B. für Ehrenamtliche oder Freiberufler); sie beinhalten die Vorbereitungszeit, entsprechen also dem mittelbaren und unmittelbaren Dienst.
Es besteht kein Anspruch auf Zahlung dieser Vergütungssätze.

Dabei gilt jeder Gottesdienst als 1 Dienst, ungeachtet seiner zeitlichen Dauer. Chorproben von mindestens 90 Minuten Länge zählen als 2 Dienste; entsprechend zählen Chorproben mit einer Dauer von weniger als 90 Minuten als 1 Dienst.