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Vergütungssätze für Kirchenmusiker

Orientierungsrahmen für die Vergütung von nebenberuflichen Kirchenmusikern im Bistum Eichstätt ab 01.05.2025:

A-Musiker    40,00 €

B-Musiker    35,00 €

C-Musiker    30,00 €

D-Musiker    25,00 €

E-Musiker    15,00 €   (ohne kirchenmusikalische Ausbildung)

Diese Sätze sind ein Richtwert, eine Empfehlung (z. B. für Ehrenamtliche oder Freiberufler); sie beinhalten die Vorbereitungszeit, entsprechen also dem mittelbaren und unmittelbaren Dienst. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung dieser Vergütungssätze.
Dabei gilt jeder Gottesdienst als 1 Dienst, ungeachtet seiner zeitlichen Dauer. Chorproben von mindestens 90 Minuten Länge zählen als 2 Dienste; entsprechend zählen Chorproben mit einer Dauer von weniger als 90 Minuten als 1 Dienst.