Kirchenmusik im Bistum Eichstätt ...
Vergütungssätze für Kirchenmusiker
Orientierungsrahmen für die Vergütung von nebenberuflichen Kirchenmusikern im Bistum Eichstätt ab 01.05.2025:
A-Musiker 40,00 €
B-Musiker 35,00 €
C-Musiker 30,00 €
D-Musiker 25,00 €
E-Musiker 15,00 € (ohne kirchenmusikalische Ausbildung)
Diese Sätze sind ein Richtwert, eine Empfehlung (z. B. für Ehrenamtliche oder Freiberufler); sie beinhalten die Vorbereitungszeit, entsprechen also dem mittelbaren und unmittelbaren Dienst. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung dieser Vergütungssätze.
Dabei gilt jeder Gottesdienst als 1 Dienst, ungeachtet seiner zeitlichen Dauer. Chorproben von mindestens 90 Minuten Länge zählen als 2 Dienste; entsprechend zählen Chorproben mit einer Dauer von weniger als 90 Minuten als 1 Dienst.